Zustimmung für Datenspeicherung
Wollen Personaler die Bewerbungsunterlagen von Jobsuchenden aufbewahren, müssen sie bei ihnen um Erlaubnis bitten. Darauf weist die Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür hin. Falls Bewerber Rückfragen haben, könnten die Unterlagen bis zu 6 Monaten aufbewahrt werden. Speichern die Arbeitgeber die Daten jedoch länger ohne Zustimmung des Bewerbers, begehen sie gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld. (dpa)
Quelle: FP Chemnitz / Beruf & Ausbildung 10.10.2015