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Rechtsanwälte
Baehr, Wübbeke & Partner

Ronny Neumann
Fachanwalt für Arbeitsrecht


Kanzlei Chemnitz
Schloßberg 2
09113 Chemnitz
Tel.  0371 33493290
Fax: 0371 33493291

Zustimmung für Datenspeicherung

Wollen Personaler die Bewerbungsunterlagen von Jobsuchenden aufbewahren, müssen sie bei ihnen um Erlaubnis bitten. Darauf weist die Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür hin. Falls Bewerber Rückfragen haben, könnten die Unterlagen bis zu 6 Monaten aufbewahrt werden. Speichern die Arbeitgeber die Daten jedoch länger ohne Zustimmung des Bewerbers, begehen sie gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld. (dpa)
Quelle: FP Chemnitz / Beruf & Ausbildung 10.10.2015